Bundesnetzagentur und TenneT biegen sich Gesetz zurecht
Wegen der Art und Weise, wie die BNetzA und TenneT uns private Bürger bei der ersten Erörterungsversammlung letzten Dienstag, Mittwoch und Donnerstag behandelt haben, beschlossen wir spontan, eine zweite Demo für kommenden Dienstag zu organisieren. Wir wollen die Träger öffentlicher Belange, also auch Landräte und Bürgermeister incl. ihrer Gemeinderäte versuchen, auf unsere Seite zu ziehen, um den Druck auf die „große“ Politik zu erhöhen. Sie werden erkennen, dass seitens der BNetzA keinerlei Ambitionen bestehen, irgendetwas an der bestehenden Trassenplanung zu ändern. Bei konkreten Nachfragen wird grundsätzlich auf das folgende Planfeststellungsverfahren verwiesen. Anfragen zur nochmaligen Überprüfung des Stromnetzes im Hinblick auf die Pariser Klimaziele oder Einsetzen neuer Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien werden kategorisch ignoriert. Wenn schon ein Landrat Döhler, Wunsiedel (CSU), erkannt hat, dass er gegen die Trassenpläne vorgehen muss, dann wird man das doch auch weiter südlich schaffen. Wir versuchen, Fridays for Future und Parents for Future mit ins Boot zu holen und natürlich hoffen wir auf die volle Unterstützung durch die BIs des Aktionsbündnisses und anderer Organisationen. Diese 3 Tage Erörterung haben uns gezeigt, wie ohnmächtig man als Einzelne(r) denen gegenübersteht. Daher müssen wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam auf der Straße versuchen, Mehrheiten für eine Energieversorgung ohne HGÜ-Trassen zu gewinnen.
Demo auf dem Gehsteig bei der Max-Reger-Halle Weiden am 30.07.2019 um 8 Uhr.
Unsere Demo am nächsten Dienstag tut die Empörung über die Durchführung des Erörterungstermins selbst, sowie unsere Ablehnung dieses Trassenprojekts kund, sie ist nicht dazu da, den Kommunalpolitikern etwas zu zeigen. Sie ist frei von Hetze und Gewalt und wird es bleiben. Der Beistand durch den vom Landkreis Wunsiedel beauftragten Rechtsanwalt Wolfgang Baumann hat uns alle bei den Erörterungstagen letzte Woche gestärkt. Wir private Einwender_innen von den Landkreisen NEW und TIR und Stadt WEN … standen alleine da. Der Wunsiedeler Landrat gewährt seinen Bürger_innen diesen Schutz und Beistand. An alle weiteren anwesenden Landräte, Oberbürgermeister, alle kommunalen Vertreter, appellieren wir erneut, spätestens jetzt, sich schützend vor die Bürger_innen zu stellen und ihre Anliegen zu unterstützen.
Der nach dem Erörterungstermin gefundene Trassenkorridor am Ende der Bundesfachplanung ist verbindlich für die anschließende Planfeststellung s. u. (Bei einem Raumordnungsverfahren ist das nicht der Fall.) Das bedeutet, die Erörterung zum Planfeststellungsbeschluss kann nichts mehr am Korridor ändern. Wer nicht jetzt alle Einwände, die gegen einen der Korridore sprechen vorbringt, hat beim Beteiligungsverfahren Planfeststellungsverfahren keine Möglichkeit mehr was dran zu ändern.
Anschließend prüft die Bundesnetzagentur die Unterlagen des Übertragungsnetzbetreibers und die eingegangenen Stellungnahmen. In einem Erörterungstermin haben nun alle, die sich fristgerecht geäußert haben, die Möglichkeit, ihre Einwendungen mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern zu erörtern, also fachlich zu diskutieren. Ziel ist es, eine möglichst einvernehmliche Lösung zu erreichen
Der Trassenkorridor – das Ergebnis der Bundesfachplanung – ist ein 500 bis 1.000 Meter breiter Gebietsstreifen. Um die genaue Lage der Leitungstrasse fest-zulegen, muss der Vorhabenträger noch das abschließende Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Dafür ist ebenfalls die Bundesnetzagentur zuständig.Der Trassenkorridor der Bundesfachpla-nung ist verbindlich für die anschließende Planfeststellung. Deshalb muss bereits im Bundesfachplanungsverfahren sicher-gestellt werden, dass der festgelegte Trassenkorridor auch tatsächlich eine verträgliche Leitungstrasse ermöglicht.
Jetzt muss die Bundesnetzagentur über die
Bundesfachplanung entscheiden, das heißt, sich
auf einen 500 bis 1.000 Meter breiten Trassenkorridor festlegen. Dafür wägt die
Behörde alle vorgebrachten
Argumente ab. Ziel ist ein möglichst raum- und umweltverträglicher Korridor, der zudem technisch und
ökonomisch sinnvoll ist. Diese Entscheidung soll
die Bundesnetzagentur sechs Monate nach Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen durch den Vorhabenträger (siehe
Punkt 4) fällen. Ihre Entscheidung macht sie öffentlich
bekannt. Der genaue Verlauf
der Leitung wird erst im folgenden Planfeststellungsverfahren festgelegt. Auch das beginnt mit einem Antrag
des Übertragungsnetzbetreibers – und bietet weitere
Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung. Eine gerichtliche Überprüfung ist erst am Ende der Planfeststellung möglich.
https://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/BroschuereBundesfachplanung.pdf?__blob=publicationFile
Bundesfachplanungs- und Raumordnungs-verfahren unterscheiden sich vor
allem durch ihre
Verbindlichkeit für die folgende Planungsstufe.
Im Planfeststellungsverfah-ren,
das die genaue Trassenführung festlegt und
ein Baurecht für die Leitung schafft, kann
von den Ergebnissen eines Raum-ordnungsverfahrens
abgewichen werden. Im
Gegensatz dazu ist das Ergebnis eines Bundesfachplanungsverfahrens
bindend für die
Planfeststellung. Das heißt, dass die Leitungstrasse
nur in dem vorher festgeleg-ten
Trassenkorridor verlaufen darf.